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Gewahr­sam mal anders … frei­lau­fen­de Hun­de eingefangen

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Gewahr­sam mal anders … frei­lau­fen­de Hun­de auf der BAB 64 von Bun­des­po­li­zei eingefangen

Zwei frei­lau­fen­de Hun­de hat­ten sich ges­tern Mit­tag in eine Kon­troll­stel­le der Bun­des­po­li­zei auf der BAB 64, Rast­platz Mar­kus­berg, verirrt.

Die Bun­des­po­li­zis­ten staun­ten nicht schlecht, als neben Per­so­nen und Fahr­zeu­gen auch zwei Hun­de vor ihnen stan­den. Bevor die Streu­ner auf die viel befah­re­ne Auto­bahn lau­fen konn­ten, wur­den sie von den Beam­ten in “Schutz­ge­wahr­sam” genom­men und auf die Rück­bank im Strei­fen­wa­gen gesetzt — was den “Flüch­ti­gen” sicht­lich gut gefiel.

Bei­de Hun­de wur­den von der Feu­er­wehr Trier­wei­ler-Sir­ze­nich an das Tier­heim Trier-Zewen über­ge­ben. Dort mel­de­te sich gegen Abend der besorg­te Tier­hal­ter. Nach dem Aben­teu­er freu­ten sich bei­de Aus­rei­ßer wie­der nach Hau­se zu können.

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Poli­zei stoppt völ­lig über­la­de­nen Lkw

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Beam­te der Ver­kehrs­po­li­zei­in­spek­ti­on Lud­wigs­burg staun­ten nicht schlecht, als sie am Mitt­woch gegen 17:10 Uhr einen Mer­ce­des Lkw auf der Bun­des­au­to­bahn 8 zwi­schen der Anschluss­stel­le Leon­berg-Ost und dem Auto­bahn­kreuz Stutt­gart kon­trol­lier­ten. Das Fahr­zeug mit einem zuläs­si­gen Gesamt­ge­wicht von 3,5 Ton­nen war den Poli­zis­ten auf­ge­fal­len, weil das Heck sehr tief hing und es die Rei­fen nach außen drück­te. Bei der anschlie­ßen­den Kon­trol­le stell­ten sie dann fest, dass die Rei­fen so heiß waren, dass man sie kaum berüh­ren konn­te. Die Ladung bestand aus vie­len schwe­ren Stein­bro­cken und Bau­schutt. Bei der Über­prü­fung auf einer Boden­waa­ge zeig­te sich, dass der Lkw 5,34 Ton­nen wog, was einer Über­la­dung um 1,84 Ton­nen oder 52,6% ent­sprach. Des Wei­te­ren war die Ladung nicht gesi­chert und es muss­te bei einer ent­spre­chen­den Situa­ti­on damit gerech­net wer­den, dass die­se ins Rut­schen kom­men könn­te. Dem Fah­rer wur­de die Wei­ter­fahrt unter­sagt. Über die Höhe des zu erwar­ten­den Buß­gel­des kann abschlie­ßend noch kei­ne Aus­kunft gege­ben werden.


Anzei­ge:

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