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Odys­sey of the Seas star­tet zur Emsüberführung

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Ein gro­ßes Ereig­nis in beson­de­ren Zeiten

Archiv­fo­to: Ingo Ton­sor @LeserECHO.de

Papen­burg, 26. Febru­ar 2021 – Das Kreuz­fahrt­schiff Odys­sey of the Seas für die ame­ri­ka­ni­sche Ree­de­rei Roy­al Carib­be­an Inter­na­tio­nal (Miami) wird am mor­gi­gen Sams­tag, den 27. Febru­ar 2021 Papen­burg ver­las­sen und auf der Ems nach Eems­ha­ven (NL) über­führt. Von dort aus wird das Schiff anschlie­ßend zu den tech­ni­schen und nau­ti­schen Erpro­bun­gen in die Nord­see auf­bre­chen. Die Ablie­fe­rung des Schif­fes ist in den nächs­ten Wochen geplant und erfolgt in enger Zusam­men­ar­beit mit der Ree­de­rei. „Die Über­füh­rungs­fahrt eines so schö­nen Schif­fes stimmt mich nach­denk­lich. Durch die Stre­ckung des Auf­trags­bu­ches sichern wir lang­fris­tig Arbeit aber auf einem gerin­ge­ren Niveau jedes Jahr. Für das letz­te und auch die nächs­ten fünf Jah­re wer­den wir jedes Jahr 40% weni­ger Arbeit pro Jahr haben.“, so Jan Mey­er, Geschäfts­füh­rer der MEYER WERFT.

„Wir arbei­ten hart dar­an uns auf die­se dra­ma­ti­sche Ver­än­de­rung der Situa­ti­on ein­zu­stel­len. Auch wenn eini­ge Kreuz­fahrt­schif­fe bald wie­der fah­ren kön­nen, bedeu­tet das noch lan­ge kei­ne neu­en Auf­trä­ge.“, ergänzt Jan Mey­er. Die Mey­er Werft wird für vie­le Jah­re kei­ne neu­en Auf­trä­ge gro­ßer Kreuz­fahrt­schif­fe ihrer bis­he­ri­gen Groß­kun­den erwar­ten kön­nen. „Die Odys­se of the Seas ist ein wun­der­schö­nes Schiff gewor­den mit eini­gen neu­en Ver­bes­se­run­gen. Jetzt kön­nen wir uns auf die See-Erpro­bung kon­zen­trie­ren“, sagt Thors­ten Kroes, Pro­jekt­lei­ter der MEYER WERFT.

Die Odys­sey of the Seas wird die Fahrt in Rich­tung Nord­see wie­der rück­wärts und mit Unter­stüt­zung zwei­er Schlep­per zurück­le­gen. Die­se Art der Über­füh­rung hat sich auf­grund der bes­se­ren Manö­vrier­fä­hig­keit bewährt. Für die Ems­pas­sa­ge gilt fol­gen­der Zeit­plan, der sich ent­spre­chend der Wet­ter- und Tide­be­din­gun­gen kurz­fris­tig ver­schie­ben kann:

 

Sams­tag, 27. Febru­ar 2021

  1. 03:30 Uhr Schiff in War­te­po­si­ti­on (Papen­burg)
  2. 04:00 Uhr Pas­sie­ren der Dock­schleu­se (Papen­burg)
  3. 08:45 Uhr Pas­sie­ren der Frie­sen­brü­cke (Wee­ner)
  4. 12:00 Uhr Pas­sie­ren der Jann-Berg­haus-Brü­cke (Leer)

Sonn­tag, 28. Febru­ar 2021

  1. 00:30 Uhr Pas­sa­ge Ems­sperr­werk (Gan­der­sum)
  2. 03:30 Uhr Schiff dre­hen auf Höhe Emden

Alle Anga­ben sind vor­be­halt­lich der Wind- und Wet­ter­la­ge, der Was­ser­stän­de und somit ohne Gewähr. Zeit­ver­schie­bun­gen sind kurz­fris­tig möglich!

 

Die Über­füh­rung des Schif­fes wird vom Team der Lot­sen­brü­der­schaft Emden durch­ge­führt. Die Zahl der betei­lig­ten Per­so­nen an Bord ist unter Berück­sich­ti­gung der Coro­na-Prä­ven­ti­on deut­lich redu­ziert. Das Über­füh­rungs­team trai­niert das Manö­ver stets am com­pu­ter­ge­steu­er­ten Simu­la­tor in Wagen­in­gen (Nie­der­lan­de), um noch bes­ser vor­be­rei­tet zu sein. Die Pas­sa­ge des Schif­fes über die Ems wird mit Unter­stüt­zung des Ems­sperr­wer­kes erfol­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Sperr­werk fin­det man unter www.nlwkn.niedersachsen.de.

 

Das 169.000 BRZ gro­ße Kreuz­fahrt­schiff ist das fünf­te Schiff einer Serie, die die MEYER WERFT für den Kreuz­fahrt­an­bie­ter Roy­al Carib­be­an Inter­na­tio­nal baut.


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Bahn­fah­ren ab 1. Janu­ar 10 Pro­zent günstiger

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Dank redu­zier­ter Mehr­wert­steu­er gene­rell nied­ri­ge­re Ticket­prei­se für alle Fahr­ten im Fern­ver­kehr • Deut­lich güns­ti­ger wer­den die Bahn­Card 100, Stre­cken­zeit­kar­ten, reser­vier­te Sitz­plät­ze sowie Fahrräder.

Ab dem 1. Janu­ar sin­ken die Ticket­prei­se im Fern­ver­kehr der Deut­schen Bahn um rund 10 Pro­zent. Dank der redu­zier­ten Mehr­wert­steu­er wer­den Spar­prei­se und Flex­prei­se damit deut­lich güns­ti­ger. Um 10 Pro­zent sin­ken auch die Prei­se für die Bahn­Card 100, für Stre­cken­zeit­kar­ten, zur Mit­nah­me von Fahr­rä­dern sowie für die Sitz­platz­re­ser­vie­rung. Der Super Spar­preis – bis­lang für 19,90 Euro im Ver­kauf – redu­ziert sich auf 17,90 Euro. Mit Bahn­Card-Rabatt liegt der neue Ein­stiegs­preis für den Fern­ver­kehr bei 13,40 Euro – das ist der nied­rigs­te regu­lä­re Preis für eine Fahr­kar­te im Fern­ver­kehr seit der Bahn­re­form 1994.

DB-Vor­stands­vor­sit­zen­der Dr. Richard Lutz heu­te in Ber­lin: Wir freu­en uns für unse­re Mil­lio­nen Kun­den im Fern­ver­kehr in Deutsch­land, dass wir ihnen nun pünkt­lich zum 1. Janu­ar noch attrak­ti­ve­re Ticket­prei­se im kli­ma­freund­lichs­ten Ver­kehrs­mit­tel anbie­ten kön­nen. Aus­drück­lich dan­ken wir allen betei­lig­ten poli­ti­schen Part­nern, die die­se Ent­schei­dung her­bei­ge­führt haben — allen vor­an Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ter Andre­as Scheu­er. Das ist ein star­ker Auf­takt für das kli­ma­po­li­tisch so wich­ti­ge neue Jahrzehnt. 

Foto: Ingo Ton­sor @LeserECHO-Verlag / Bahn­hof Garmisch


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Lei­nen­pflicht für Hunde

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Ver­ord­nun­gen für Hun­de und deren Leinenpflicht

Je nach Bun­des­land und Stadt gibt es bezüg­lich des Lei­nen­zwangs für Hun­de unter­schied­li­che Richt­li­ni­en und Vorschriften.

Die Auf­ga­ben der Wald­be­hör­den und der höhe­ren Forst­be­hör­de nach § 45 Abs. 2 Satz 1 des Bun­des­wald­ge­set­zes neh­men die Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te wahr. Obers­te Wald­be­hör­de ist das Fachministerium.

Aus der Sicht der Hun­de­hal­ter stellt der Lei­nen­zwang außer­halb von Innen­städ­ten eine enor­me Ein­schrän­kung für sich und ihre Vier­bei­ner dar. Gera­de grö­ße­re Hun­de brau­chen einen ent­spre­chen­den Frei­raum und Aus­lauf. Auf der ande­ren Sei­te wer­den wild leben­de Tier­ar­ten durch wil­dern­de oder auch nur stö­bern­de Hun­de emp­find­lich gestört. Beson­ders in der Brut‑, Setz- und Auf­zucht­zeit des Nach­wuch­ses, sind Vögel und ande­re wild­le­ben­de Tie­re beson­ders störempfindlich.

Daher soll­ten sich Hun­de­hal­ter bei Ihren Städ­ten und Gemein­den über die Lei­nen­pflicht infor­mie­ren. Ord­nungs­äm­ter und Bür­ger­bü­ros geben ger­ne Auskunft.

In Parks und Grün­an­la­gen gilt dar­über hin­aus die Anlein­pflicht ganz­jäh­rig, wenn die jeweils zustän­di­ge Gemein­de eine ent­spre­chen­de Sat­zung erlas­sen hat.

Vie­len Hun­de­hal­tern ist auch nicht klar, dass Jagd­schutz­be­rech­tig­te auf  wil­dern­den Hund schie­ßen dürfen.

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